Diese Frage lässt sich nicht einfach mit Ja oder Nein beantworten. Für den Bau von befestigten Konstruktionen in Ihrem Garten benötigen Sie grundsätzlich eine Genehmigung für städtebauliche Maßnahmen. Es gibt jedoch Ausnahmeregelungen, mit denen Sie auch ohne Baugenehmigung schon viel erreichen können. In diesem Blogbeitrag haben wir die Regeln für Sie zusammengefasst.
Für den Bau eines Freibads benötigen Sie in Flandern nicht immer eine Genehmigung. Die allgemeine Regel besagt, dass Sie keine Konstruktionen errichten, aufstellen, abreißen, umbauen oder erweitern dürfen, sodass Sie für den Bau eines Schwimmbads eine Baugenehmigung beantragen müssten. Seit 2010 gibt es jedoch eine Ausnahmeregelung, die besagt, dass Sie keine Baugenehmigung benötigen, wenn das Schwimmbad alle folgenden Bedingungen erfüllt:
Ein Beispiel: Die Familie De Ridder träumt schon seit Jahren von einem Pool im Garten. Derzeit haben sie einen 10 m² großen Zierteich und eine 15 m² große Terrasse. Sie können also problemlos einen 8 x 3 Meter großen Pool bauen, ohne eine Baugenehmigung zu beantragen, denn 10 + 15 + 24 = 49 m², und das ist weniger als 80 m². Möchten sie einen 60 m² großen Pool? Dann brauchen sie einen Architekten und müssen eine Baugenehmigung beantragen.
Fazit: In Flandern benötigen Sie also in der Regel keine Baugenehmigung für den Bau eines Pools in Ihrem Garten. Dennoch ist es immer eine gute Idee, sich bei der kommunalen Raumplanungsbehörde zu erkundigen. Der Bau des Schwimmbads darf nämlich nicht gegen lokale Pläne oder Vorschriften von Parzellierungsgenehmigungen verstoßen. Auch Ihr Schwimmbadbauer kann Ihnen die notwendigen Informationen geben und Ihnen gegebenenfalls bei der Beantragung helfen.
Die Vorschriften für die Beantragung einer Baugenehmigung für einen Swimmingpool sind in der Region Brüssel-Hauptstadt etwas strenger als in Flandern. Sie benötigen keine Baugenehmigung, wenn der Swimmingpool die folgenden drei Bedingungen erfüllt:
Fazit: In der Region Brüssel-Hauptstadt benötigen Sie höchstwahrscheinlich eine Baugenehmigung für den Bau Ihres Schwimmbads. Informieren Sie sich immer bei der kommunalen Raumordnungsbehörde.
Auch in Wallonien gelten unterschiedliche Vorschriften für Baugenehmigungen für Schwimmbäder. Sie müssen keine Baugenehmigung beantragen, wenn das Schwimmbad die folgenden Bedingungen erfüllt:
Fazit: Wenn der Pool eine dieser Bedingungen nicht erfüllt, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. Diese Genehmigung erhalten Sie relativ schnell und Sie benötigen dafür keinen Architekten. Um sicherzugehen, sollten Sie sich auch in Wallonien bei der kommunalen Raumplanungsbehörde beraten lassen.
Vor 2010 benötigten Sie für den Bau eines Pools in den Niederlanden sogar mehrere Genehmigungen. Dazu gehörten eine Baugenehmigung, eine Abbruchgenehmigung und eine Umweltgenehmigung. Seit 2010 ist dies jedoch in der Umgebungsgenehmigung zusammengefasst.
Fazit: Auf www.omgevingsloket.nl können Sie in der Regel leicht überprüfen, ob Sie eine Genehmigung für den Bau eines Swimmingpools in Ihrem Garten benötigen. Erkundigen Sie sich auch immer bei Ihrer Gemeinde, da einige Situationen nicht online beurteilt werden können.